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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Einführung
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Momo-Net GmbH, Seeburgstrasse 16, CH-9404 Rorschacherberg, Schweiz (im nachfolgenden MOMO-NET genannt) und den Teilnehmern am Momo-Net Webmaster-System (im nachfolgenden "WEBMASTER" genannt).

§ 1 Jeder WEBMASTER bestätigt mit seiner Anmeldung im MOMO-NET Webmaster-System, diese AGB gelesen zu haben und diese anzuerkennen.

§ 2 MOMO-NET ist berechtigt WEBMASTER welche diese AGB nicht beachten, ohne Vorankündigung und fristlos vom Webmastersystem auszuschließen.

§ 3 MOMO-NET behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Der WEBMASTER verpflichtet sich, diese AGB in regelmäßigen Zeitabständen auf Änderungen oder Ergänzungen zu überprüfen.

§ 4 Sollte ein WEBMASTER mit der aktuellsten Version der AGB nicht einverstanden sein ist er verpflichtet, die Teilnahme zu beenden indem er diese per Email an MOMO-NET kündigt.
Die Nutzung der dem WEBMASTER überlassenen Werbe–Codes, des Promotionmaterials und der Werbehilfsmittel ist dann unverzüglich einzustellen.

§ 5 Sofern der WEBMASTER seine Teilnahme nicht ausdrücklich beendet, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert.

§ 6 Generell wird beiden Parteien das Recht zugesprochen die Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen jederzeit zu beenden. Nach einer Kündigung steht dem Webmaster weiterhin das Recht auf Provisionszahlungen aus laufenden Umsätzen der durch ihn geworbenen Kunden zu.

§ 6a Besondere Kündigungsklausel (Erklärung siehe Fussnote 1)
MOMO-NET behält sich ausdrücklich das Recht vor, Verträge mit einem Webmaster fristlos zu kündigen sofern bekannt wird, dass dieser Webmaster wissentlich, direkte oder indirekte Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen oder Personen unterhält, welche dem Branchenruf (und damit dem Ruf von MOMO-NET) schädlich sind.

Insbesondere wird MOMO-NET nicht mit Unternehmen oder Partnern zusammenarbeiten, welche direkt oder indirekt Angebote bewerben oder unterstützen, die durch massive, negative Berichterstattung in den Medien auffällig sind und von denen allgemein bekannt ist, dass ein grosser Teil der Umsätze nicht durch Kundenwunsch sondern durch trickreiche Auslegung der bestehenden Gesetzeslage generiert wird.

Im Falle einer fristlosen Kündigung ist es dem Webmaster untersagt die Programme von MOMO-NET weiterhin zu bewerben oder sich in irgendeiner Form zu präsentieren, die einen Bezug auf eine Zusammenarbeit zwischen MOMO-NET und dem Webmaster vermuten liesse.

Vertragsgegenstand
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§ 7 MOMO-NET bietet den WEBMASTERN über die Webseite http://partner.momo-net.ch Partner-Programme zur Bewerbung an.

§ 8 Um an den Partner-Programmen teilzunehmen, muss sich der WEBMASTER im Webmaster-System von MOMO-NET anmelden. Jeder WEBMASTER erhält ein eigenes Konto in dem seine persönlichen bzw. Firmendaten sowie die Daten seiner Webseiten bzw. Informationen über genutzte Werbeträger gespeichert werden.

§ 9 Die Anmeldung im MOMO-NET Webmaster-System ist kostenlos. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht jedoch nicht.
Die Entscheidung über die Aufnahme eines WEBMASTERS obliegt alleine MOMO-NET.

§ 10 Der WEBMASTER erhält nach erfolgreicher Anmeldung persönliche Zugangsdaten, mit denen er das geschlossenen Webmaster-System von MOMO-NET betreten kann. Hier kann der WEBMASTER unter den zur Verfügung stehenden Partner-Programmen auswählen. Für jedes der Partner-Angebote erhält er einen individuellen Link-Code, den er in seine Seite einbaut.

§ 11 Die Weitergabe oder Veröffentlichung der Zugangsdaten oder Codes ist untersagt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist verboten. Der WEBMASTER haftet für jeglichen dadurch auftretenden Missbrauch.

§ 12 Die Anmeldung mit falschen Dokumenten oder unter falschem Namen sowie die Erschleichung von Leistungen führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Webmaster-System.


Daten und Verwendung
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§ 13 Der WEBMASTER ist verpflichtet, bei der Anmeldung sämtliche geforderten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen.

§ 14 Änderungen der erforderlichen Daten wird der WEBMASTER MOMO-NET umgehend mitteilen bzw. dies soweit möglich selber in seinem Account aktualisieren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat der WEBMASTER sämtliche für ihn hieraus entstehenden Nachteile selbst zu verantworten und zu tragen.

§ 15 Der WEBMASTER erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche von ihm auf dem Webmaster-System von MOMO-NET aufgenommenen Daten gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des Systems erforderlich ist.

§ 16 Eine Weitergabe der Daten an unbefugte Aussenstehende erfolgt nicht.


Provisionen, Abrechnung und Storno
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§ 17 Die Provisionsabrechnung und Auszahlung erfolgt durch MOMO-NET.

§ 18 Der Abrechnungszeitraum für Provisionen beträgt jeweils einen vollen Kalendermonat. Die Endabrechnung und Auszahlung der erwirtschafteten Provisionen erfolgt 4 Wochen nach Monatsende per vereinbarter Auszahlungsmodalität. Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 200,- EUR im Monat.

§ 19 Fällt die monatliche Provisionsvergütung mehr als 3 Monate hintereinander auf unter 200 Euro, so hat MOMO-NET das Recht den Vertrag zu kündigen. Weitere Provisionsansprüche entfallen dann.

§ 20 Die 200-Euro Regelung greift auch dann, wenn die Provisionen aus Gründen einer bereits beendeten Zusammenarbeit unter die Grenze sinken.

§ 21 Bei Stornos übernimmt MOMO-NET die Stornogebühren - dem WEBMASTER werden nur die nicht bezahlten Buchungen nicht verprovisioniert bzw. sofern schon geschehen wieder ausgebucht. Nach erfolgreichem Inkasso bekommt der WEBMASTER die Provision für die eingetriebene Forderung wieder gut geschrieben.

§ 22 Die Provisionsberechnung erfolgt vom Nettobetrag. Bei Vorlage einer schweizer Steuernummer werden die Provisionen zuzüglich der gesetzlichen Mwst. ausbezahlt.

§ 23 Die Kosten für Billing werden zu 100% von MOMO-NET getragen.


Rechtlicher Rahmen
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§ 24 Die Seiten auf denen die Partner-Programme beworben werden müssen MOMO-NET bekannt sein. Untersagt wird der Einsatz auf illegalen Seiten wie z.B. Warez, Passwort, Crackseiten, illegale Downloadseiten sowie Seiten auf denen nicht erlaubte Pornografie (Kinderpornografie, Tierpornografie) angeboten wird.
Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen ist MOMO-NET berechtigt, den WEBMASTER ohne vorherige Zustimmung unwiderruflich von der Nutzung des Partner-Systems auszuschließen.

§ 25 Jegliche Ansprüche seitens des WEBMASTERS gegen MOMO-NET verfallen in dem oben genannten Falle sofort.
MOMO-NET kann in einem derartigen Fall für den ihr entstandenen Aufwand Schadensersatz verlangen und behält sich in Zusammenhang mit rechtswidrigem Verhalten rechtliche Schritte gegen den jeweiligen WEBMASTER vor.

§ 26 Erhält MOMO-NET von einer unerlaubten Handlung des WEBMASTERS Kenntnis oder wird von einer vermeintlich unerlaubten Handlung durch Dritte in Kenntnis gesetzt, gestattet der WEBMASTER die Weitergabe aller personenbezogenen Daten an die Ermittlungsbehörden wenn MOMO-NET eine richterliche Anordnung dazu vorliegt.

§ 27 MOMO-NET wird von sämtlichen Ansprüchen durch den WEBMASTER freigestellt, die gegen MOMO-NET im Zusammenhang mit Handlungen erhoben werden, die vom WEBMASTER zu verantworten sind.

§ 28 Für Links und Inhalte der Seiten sind die jeweiligen WEBMASTER verantwortlich. Der WEBMASTER verpflichtet sich mit Anmeldung im Webmaster-System seine Seiteninhalte entsprechend der derzeit gültigen Gesetzgebung und Rechtssprechung des jeweiligen Landes oder Staats, in dem er ansässig ist zu gestalten.

§ 29 Die Verantwortlichkeit zum Schutze der Jugend gemäss Rechtssprechung im jeweiligen Land liegt auf Seiten des WEBMASTERS.

§ 30 Der Partner darf über keines der MOMO-NET Partner-Programme unwahre oder unlautere Angaben machen. Alle Angaben müssen den Tatsachen entsprechen.

§ 31 MOMO-NET distanziert sich von allen sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalten, welche über einen Link der WEBMASTER - Webseiten erreichbar sind.

§ 32 MOMO-NET ist für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt, nicht verantwortlich.


Sonstiges
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§ 33 Die Erreichbarkeit vom MOMO-NET Webmaster-System und den Partner-Programmen sowie deren Server kann MOMO-NET nicht zu jederzeit gewährleisten. MOMO-NET bemüht sich, die Systemkapazitäten den jeweiligen Anforderungen anzupassen und die Ausfallzeiten so gering als möglich zu halten.


§ 34 Als Gerichtsstand für Streitfragen wird der Sitz des jeweils Beklagten vereinbart.

§ 35 Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden oder undurchführbar sein oder werden, sind die Parteien verpflichtet, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch andere wirksame bzw.durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn nach den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, die Parteien hätten auch mit dieser Klausel den Vertrag geschlossen. Sollte sich eine solche Regelung nicht finden lassen, wirkt sich die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Vertragsbestimmungen nicht auf die Gültigkeit des Vertrages im ganzen aus, es sei denn, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind für den Vertrag von so wesentlicher Bedeutung, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, die Parteien hätten den Vertrag ohne die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen nicht geschlossen. Entsprechendes gilt für das Vorliegen einer Regelungslücke.

Fussnote 1:
MOMO-NET strebt nicht nur eine gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Webmaster an, sondern legt auch grössten Wert auf eine klare und transparente Vertragsgestaltung mit dem Endkunden.

Ein Hauptziel im Marketing von MOMO-NET liegt deshalb im Aufbau von Kundenvertrauen und daraus resultierenden, stets gerne wiederkehrenden Kunden.

In den vergangenen Jahren ist leider ein allgemeiner, massiver Vertrauenschwund bei den Internetbenutzern zu beobachten, welcher aufgrund von kriminellen oder am Rande der Legalität arbeitenden Angeboten verursacht wurde. MOMO-NET sieht sich daher genötigt, ein Signal zu setzen, welches auch als allgemeiner Aufruf an die Internetindustrie zu vestehen ist, dass ein mit kaufmännisch ethischen Grundsätzen geführter Markt aus verängstigten Kunden zufriedene und kaufbereite Kunden macht.

Recherswil, den 01.11.2004
Änderungen vom 21.11.2005, 10.06.2015


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